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   LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13   

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LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13 (https://dejure.org/2014,47911)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2014 - 332 O 382/13 (https://dejure.org/2014,47911)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 332 O 382/13 (https://dejure.org/2014,47911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadenersatzanspruch gegen Gründungskommanditisten wegen Prospektfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Nach dem Urteil des BGH vom 09.07.2013 (II ZR 9/12) kommt es für das Bestehen vorvertraglicher Aufklärungspflichten nicht darauf an, ob ein "Altgesellschafter" Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft war.

    Der BGH stellt maßgeblich darauf ab, ob der in Haftung genommene Gesellschafter schon Gesellschafter der Publikums-KG war, als sich die ersten Anleger an der Fondsgesellschaft beteiligt haben, da er in diesem Fall wie ein Gründungskommanditist hafte (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, ZIP 2013, 1616, Rn. 29, zitiert nach juris).

    Die Beklagte zu 2) fungierte nicht ausschließlich aus Treuhandkommanditistin, sondern hielt gem. § 3 Abs. 2 lit. d) des Gesellschaftsvertrages einen eigenen Anteil an der Fondsgesellschaft, und zwar eine "Pflichteinlage" von ? 25.000,00. Von daher bedarf die vom BGH im Urteil vom 09.07.2013 (a.a.O., Rn. 29, zitiert nach juris) ausdrücklich offene gelassene Frage, ob ein Treuhandgesellschafter, der ausschließlich als solcher beteiligt ist, einem geringeren Pflichtenkatalog als ein Gründungsgesellschafter bzw. ein wie ein Gründungsgesellschafter haftender "Altgesellschafter" unterliegt, auch hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Grundsätzlich entfällt dies in Hinblick darauf, dass auch die Schadensersatzleistung ihrerseits steuerpflichtig ist (BGH III ZR 336/08).

    Davon ist im vorliegenden Fall jedoch nicht auszugehen, weil diese nur dann in Betracht kommen, wenn die mit der Anlage erzielten Steuervorteile über die Einlageleistung hinausgehen (vgl. BGH III ZR 336/08; XI ZR 96/09).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen pflichtwidriger

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Ebenso ergibt sich auch keine abweichende Beurteilung aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 (1-16 U 53/12).

    Im Gegensatz zu dem hier zu beurteilenden Prospekt wurden in dem dort streitgegenständlichen Prospekt die Anleger jedoch nicht nur sehr deutlich darüber informiert, dass die Ausschüttungen nicht steuerpflichtig sind, "dadurchdie Ausschüttungen die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wiederauflebt" (zitiert nach OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 a.a.O.), sondern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass in der Startphase des Fonds die Ausschüttungen zwingend zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führen.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Dafür spricht bereits die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH vom 8.5.2012, XI ZR 262/10).

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8.5.2012, XI ZR 262/10 hält es das Gericht für angemessen, im Wege einer Schadensschätzung von einem Zinssatz von 2 % auszugehen.

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Prospektfehler müssen erheblich in dem Sinne sein, dass ihnen das für das Eingreifen der Prospekthaftung erforderliche Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 6/09, Rn. 38, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11, ZIP 2013, 315, Rn. 14, zitiert nach juris und Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NJW-RR 2012, 937, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Dabei darf nicht isoliert auf die im Prospekt angegebenen Einzeltatsachen abgestellt werden, sondern diese sind immer im Zusammenhang mit dem ganzen Prospekt zu würdigen (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 6/09, ZIP 2012, 117, Rn. 36 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH steht die mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin der Annahme eines Vertragsschlusses mit den Gründungsgesellschafter aber nicht entgegen, wenn die Gesellschafter nach den Angabe im Prospekt und in dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag wie unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte Kommanditisten behandelt werden sollen (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NZG 2012, 744, Rn. 10, zitiert nach juris; BGH ZIP 2006, 1631, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Prospektfehler müssen erheblich in dem Sinne sein, dass ihnen das für das Eingreifen der Prospekthaftung erforderliche Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 6/09, Rn. 38, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11, ZIP 2013, 315, Rn. 14, zitiert nach juris und Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NJW-RR 2012, 937, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11, ZIP 2013, 315, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Prospektfehler müssen erheblich in dem Sinne sein, dass ihnen das für das Eingreifen der Prospekthaftung erforderliche Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 6/09, Rn. 38, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11, ZIP 2013, 315, Rn. 14, zitiert nach juris und Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NJW-RR 2012, 937, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09

    Bankenhaftung: Zum Umfang der Beratungspflichten bei Zinsswap-Geschäften

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    So wie es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Bank insoweit eine besondere Aufklärungspflicht im Rahmen eines Beratungsvertrages trifft (vgl. OLG Stuttgart vom 14.1.2010, 6 U 170/09; BGH vom 22.3.2011, XI ZR 33/10), so handelt es sich auch aus der Sicht des Anlegers um einen für seine Anlageentscheidung wesentlichen Gesichtspunkt, über den aufzuklären ist.
  • LG Dortmund, 18.10.2007 - 4 O 226/06

    Schadensersatzanspruch gegen die Initiatoren, Prospektverantwortlichen und

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Der der in Bezug genommenen BGH-Entscheidung zugrundeliegende Prospekt (wiedergegeben in der vorausgegangenen Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 18.10.2007, 4 O 226/06, zitiert nach Juris Randnr. 155 ff.) enthält im Gesellschaftsvertrag folgende Regelung: "Unabhängig von einem im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinn oder Verlust schüttet die Gesellschaft für den Fall, dass die Liquiditätslage es zulässt, jährlich einen Betrag in Höhe von voraussichtlich 5 % des Kommanditkapitals an die Gesellschafter aus, der auf das Darlehenskonto gebucht wird.
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
    Davon ist im vorliegenden Fall jedoch nicht auszugehen, weil diese nur dann in Betracht kommen, wenn die mit der Anlage erzielten Steuervorteile über die Einlageleistung hinausgehen (vgl. BGH III ZR 336/08; XI ZR 96/09).
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11

    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 119/08

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Kapitalanlageprojekts wegen Verletzung

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 244/01

    Pflichten der Prospekthaftungsverantwortlichen bei Veränderungen nach Herausgabe

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an

    Schließlich sei die rechtliche Würdigung zum Prospektfehler Nr. 17 betreffend die C7 zur Zinssicherung durch Swapgeschäfte fehlerhaft, wie sich aus einer Entscheidung des LG Hamburg in einem nahezu identischen Parallelfall ergebe (Urteil vom 8.10.2014, 332 O 382/13).
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